Entwicklung nach der Wende

Die Familie gewinnt ihre Stiftung zurück!

Entwicklung nach der Wende

von Assoc.-Prof. Dr. Wolbert Smidt

In der DDR-Zeit war der Informationsaustausch unter den Stiftungsangehörigen über die Jahrzehnte hinweg immer weiter zurückgegangen. In den Westen gegangene Mitglieder wurden seit den 1970er Jahren übergangen – in Anpassung an die Vorgaben der DDR-Behörden. Und auch innerhalb der DDR gab es immer weniger Informationsaustausch zur Stiftung. So konnte schließlich (eigentlich entgegen der Satzungsbestimmungen) seit 1976 das Amt des Administrators, also des Stiftungsverwalters, nicht mehr von einem Familienmitglied besetzt werden. Der Familienausschuss, der die Verwaltung überwachen sollte, schrumpfte immer weiter – bis schließlich 1983 das letzte Mitglied des Ausschusses, die Zerbsterin Anna Röller, im 99. Lebensjahr starb. Inzwischen hatte die Landeskirche Anhalts nach und nach die Verwaltung der Stiftung ebenso wie die einiger anderer Stiftungen in Zerbst in die lokale Kirchenverwaltung eingegliedert, wofür allerdings Genehmigungen der Stiftungsorgane fehlten. Die Satzung von 1884 galt daher rechtlich weiter, da die Stiftungsorgane sie nicht durch eine neue Satzung ersetzten und sich auch die kirchlichen Beschlüsse noch auf diese bezogen.

Seit 1987 gab es dann Anfragen von Familienangehörigen an die Kirchenbehörden, die aber nicht beantwortet wurden. Als 1989 die Mauer fiel, kamen die Dinge sehr schnell in Bewegung. Noch die DDR hatte 1990 ein neues Stiftungsgesetz eingeführt, das vorhandene Stiftungen anerkannte und auch die verschiedenen rechtlichen Arten von Stiftungen definierte – dieses DDR-Stiftungsgesetz wurde nun mit der Vereinigung Deutschlands Landesrecht in Sachsen-Anhalt. Die neue Bezirksregierung Dessau wurde mit der Durchführung der Stiftungsaufsicht beauftragt – und dies bedeutete zunächst, dass festgestellt werden musste, welche Stiftungen im Regierungsbezirk Dessau überhaupt noch existierten. Dabei waren sie auf Hinweise von allen Beteiligten von Stiftungen angewiesen.

In der Zwischenzeit hatte das Pfarramt St. Bartholomäi, das die bis in die 1980er Jahre reichenden Korrespondenzen der Stiftung aufbewahrte, mehreren Familienmitgliedern, insbesondere Helmut Wlokka und Wolbert Smidt, Zugang zu den Archivalien erlaubt. Weitere Familienangehörige begannen Nachforschungen, es wurde viel untereinander korrespondiert, und sie stellten fest, dass zahlreiche Grundstücke der Stiftung enteignet wurden bzw. von der Kirche zu “Volkseigentum” verkauft worden waren. Außerdem wurde klar, dass die Kirchenbehörden ohne Genehmigung der Stiftungsorgane oder der staatlichen Stiftungsaufsicht die Stiftung in die Kirchenverwaltung eingegliedert hatten. Da der Familienausschuss mit seinen sechs vorgesehenen Familienmitgliedern seit 1983 vakant war, traten zunächst 1991 sechs Familienmitglieder der Familie Stadie provisorisch zusammen und beantragten im Namen der Stiftung die Rückübertragung enteigneter Grundstücke an die Stiftung. Daraufhin gelang es, wie von der Satzung für besondere Fälle vorgesehen, 1992 eine Familienversammlung in der Wohnung des Familienältesten Ludwig Müller in Berlin zu organisieren, die einen neuen Familienausschuss wählte, der die Stiftungsverwaltung zu beaufsichtigen hatte. Gleichzeitig wurde die vermögensrechtliche Anmeldung von 1991 für die Stiftung bestätigt und die 1991 agierenden sechs Familienmitglieder als provisorischer Familienausschuss anerkannt. Der damalige Student der Philosophie und des Rechts Wolbert Smidt in Berlin (später Genf) wurde Vorsitzender des Familienausschusses.

Der Familienälteste Ludwig Müller, geboren 1900 und seinerzeit als Schüler Stipendiat der Stiftung, hatte ebenfalls 1991 die Kirchenbehörden informiert, dass er als Ältester der Familie nach der Satzung “Collator” sei und der Stiftung vorstehe. Die Evangelische Landeskirche verweigerte aber die Zusammenarbeit mit Collator und Familienausschuss mit dem Hinweis, dass sie als Aufsichtsbehörde 1984 den Zweck der Stiftung geändert habe und diese nun kirchlichen Zwecken diene. Kompromissvorschläge wurden abgelehnt. Darauf informierten die Stiftungsorgane die staatliche Stiftungsbehörde mit dem Hinweis, dass die Stiftung fortbestehe, aber dass der provisorische Verwalter am Pfarramt St. Bartholomäi ohne Genehmigung die Stiftung in die Kirchenverwaltung eingegliedert habe. Inzwischen wurden in Archiven zahlreiche historische Unterlagen zur Stiftung gefunden, und weitere Familienangehörige, darunter Jürgen Stadie, Ludwig Müller, Dietlof Puppe, Pfarrer Gottfried Pfennigsdorf, die Familien Meißner, Kölling und Baumgart und andere, stellten Dokumente zur Stiftung aus Familienbesitz zur Verfügung. Die Prüfung durch die Stiftungsbehörden ergab nun, dass die Stiftung rechtlich unverändert fortbestehe und nicht kirchlich sei.

In einem Rechtsbescheid der Bezirksregierung Dessau als Stiftungsaufsichtsbehörde an die Ev. Landeskirche Anhalts wurde 1993 formell festgestellt, dass diese nach der gültigen Satzung von 1884 nicht die Verwaltung innehabe und die Verwaltungsunterlagen an die Stiftungsorgane abzugeben habe (2.6.1993). Auch die Meinung der Landeskirche, sie sei die für die Stiftung zuständige Stiftungsaufsicht, wurde nach Aktenprüfung zurückgewiesen, da diese Stiftung nach Zweck und Organisation keine kirchliche Stiftung sei.

Gleichzeitig sandte die Bezirksregierung Dessau einen Bescheid an den Collator Ludwig Müller, dass er die Administration der Stiftung übernehmen solle (3.6.1993). Dies war möglich, da die Satzung die Möglichkeit vorsieht, dass der Collator gleichzeitig die Verwaltung der Stiftung übernimmt. Damit war nun zunächst, wie es kurz schien, der satzungsgemäße Zustand wieder erreicht und die Stiftungsfamilien bereiteten sich auf den Neuaufbau der Stiftung vor. Aber die Landeskirche verweigerte weiter die Zusammenarbeit und entschloss sich zum Widerspruch. Die Behörde kam nach weiterer Rechtsprüfung allerdings zum selben Ergebnis und stellte fest, dass der Landeskirche zu keinem Zeitpunkt die Verwaltung der Stiftung oder die Stiftungsaufsicht zugestanden habe (1994). Daraufhin entschloss sich der Landeskirchenrat zur Klage gegen die Bezirksregierung (nun Regierungspräsidium Dessau).

Der sich daraus entwickelnde Prozess nahm mehrere Jahre in Anspruch, der auch rechtshistorisch interessante Fakten ans Licht brachte. Der Versuch aller Seiten, ihre Position auch in Details zu untermauern, führte zu aktiven Forschungen in Archiven und aktivierte große Teil der Stiftungsfamilien, die sich nun regelmäßig zu Familienversammlungen in Zerbst und Berlin trafen. Doch durch alle Instanzen hindurch lautete das Urteil immer gleich: Das Verwaltungsgericht in Dessau (in erster Instanz, 1996) und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg (in zweiter Instanz, 1998) stellten jeweils fest, dass diese Stiftung als Ausbildungsförderungsstiftung und außerdem als Familienstiftung nicht kirchlich sei, und auch nicht nach ihrer Organisationsform, da die Stiftungsorgane nicht kirchlich bestellt werden, sondern von den Stiftungsfamilien. Nichteinmal die Stiftungsaufsicht selbst komme der Kirche zu, da die frühere Stiftungsaufsicht schon staatlich war und es auch hier an einer ausdrücklichen kirchlichen Bindung in der Satzung fehlt. Schließlich wies das oberste Gericht, das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, im Dezember 1999 den letzten Versuch der Landeskirche zurück, die Ergebnisse der Urteile zu revidieren. Für die Landeskirche hatte dieser Prozess wohl daher eine besondere Bedeutung, wie unter den Stiftungsfamilien gemutmaßt wurde, da – wie es sich aus Aktenstudium ergab – zahlreiche andere Stiftungen mit zum Teil großen Grundstücken in ganz ähnlicher Weise in die Kirchenverwaltung übernommen worden waren.

Seit 1999 ist somit rechtlich bindend festgestellt, dass Verwaltungsakte der Kirche über die Stiftung zu jedem Zeitpunkt der Rechtsgrundlage entbehrten. Allerdings hatte inzwischen das Zerbster Amt für offene Vermögensfragen festgestellt, dass die Rückübertragung der enteigneten Grundstücke (Teufelsteinenden) an die Stiftung nicht möglich sei, da diese bebaut worden waren. Wegen des gutgläubigen Erwerbs anderer Grundstücke im alten Stiftungsland “Breithufen” vor Zerbst durch Eigenheimbauer seit den späten 1970er Jahren von der Kirche verbot sich auch hier selbstverständlich eine Rückabwicklung. Allerdings werfen die verbliebenen Grundstücke immer noch über Pächte jährliche Einkünfte ab, die jedes Jahr an Antragsteller ausgeschüttet werden. Wiederholte Aufforderungen an die Landeskirche, Akten aus der Zeit ihrer Vermögensverwaltung der Stiftung von 1983 bis 1993 abzugeben und die Verwendung von Vermögenswerten nachzuweisen und zu erklären, blieben bis heute (2018) ohne Antwort. Andere Akten zur Stiftungsverwaltung sind jedoch über mehrere Jahre hinweg bis 2016 an die Stiftung und die staatliche Stiftungsaufsicht abgegeben worden.

Nach Abschluss des Prozesses wurde mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Dessau als Aufsichtsbehörde im Mai 2000 eine neue Satzung verabschiedet, die den alten Stiftungszweck fortführt und die Organisation der Stiftung modernisierte. Zweige der Stiftungsfamilien aus allen Gebieten Deutschlands und anderen Ländern, wie Frankreich, Brasilien und Schweden, melden sich regelmäßig bei der Stiftung, lassen sich in den Stammbüchern eintragen und nehmen alle sechs Jahre an der Familienversammlung in Zerbst teil. Alle Stiftungsorgane sind seit 1993 wieder mit Angehörigen der Stiftungsfamilien besetzt, und neben der Ausbildungsförderung laufen historische Forschungen, die die Geschichte des Stiftungsrechts um wichtige Funde bereichern und zur Bildungsgeschichte Deutschlands beitragen.