Stipendien

Informationen zu dem Thema Stipendien

Stipendien

Wer unter den jüngeren Familienangehörigen studiert oder die höheren Klassen des Gymnasiums besucht (letzte drei Jahre), der kann bei uns ein Stipendium beantragen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass man im Stammbuch eingetragen ist. Die Abstammung muss durch Geburtsurkunden glaubhaft gemacht werden. Für die rechtlich notwendige Stammbucheintragung müssen Urkunden vorgelegt werden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde). Weitere Informationen finden Sie hier.

Sämtliche Anträge auf Stipendien sind vom Antragsteller persönlich, jedes Jahr, per Post an den Administrator zu richten (Immatrikulationsbescheinigung / Schulbescheinigung müssen im Original beigelegt werden). Posteingang beim Administrator muss bis zum 10. November sein.

Unterlagen die nach dem 10.November eingehen werden nicht mehr berücksichtigt. Der gilt § 4 der Satzung. Die Höhe der Stipendienhöhe werden jedes Jahr nach § 9 der Satzung neu festgelegt.

Den Wortlaut der Satzung finden Sie hier